In der Tourist-Information Seebruck sowie über Parkster sind Dauerparkscheine für die gemeindeeigenen Parkplätze erhältlich. Der Verkauf der Dauerparkscheine startet am 1. Dezember mit dem Vorverkauf zum vergünstigten Preis. Ab 1. April regulärer Preis.
Der Dauerparkschein ist an folgenden Parkplätzen gültig:
- Yachthafen & Chiemseebad Seebruck (Am Chiemseepark)
- Graben II Seebruck (Traunsteiner Straße/Haushoferstraße am Ortsausgang Seebruck in Richtung Chieming )
- Haushoferstraße Seebruck (Floßablegestelle hinter Minigolfplatz Seebruck)
- Am Anger Seebruck
- Am Seefeld Seebruck
- Esbaum Seebruck (Esbaum/Rosenheimer Straße)
- Alzbad Truchtlaching (Seeoner Straße/Wehrländerstraße)
- Klosterseebad Seeon (Seestraße)
Wichtiger Hinweis:
Der Parkplatz am Landungssteg in Seebruck ist privat. Unsere Dauerparkscheine haben dort keine Gültigkeit.
Bitte beachten Sie außerdem:
Dauerparkscheine gelten nicht in Kurzzeitparkzonen. Sie können für maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden und sind ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu 5 Metern sowie für Motorräder gültig.