Hsnr. 90, Kellerhäusl

Der klösterliche Bierkeller wurde 1727 errichtet.

Die Inschrift auf der angebrachten Marmortafel lautet:

„Für das Wohl und für die Würde dieses Klosters vorausschauend sorgend, hat diesen Bierkeller der denkwürdige Abt Rufinus in Seeon im ersten Jahr seiner eigenen Regierung und im Jahr 1727 der Regierung Christi von Grund auf erbaut und sich damit ein Denkmal gesetzt.“

Als im 19. Jh in den Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters ein Heilbad betrieben wurde, gab es hier eine öffentliche Bierschenke.

1868 wurde dort als Zuhaus der Hsnr. 59 das sogenannte „Kellerhäusl“ erbaut.