vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Beantragung eines regulären Reisepasses nicht mehr möglich ist.

Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- bisherigen Reisepass
- biometrisches Passbild
- Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von
  unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:

26,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:

1 Jahr

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen eines jeden Landes. Es werden nicht in allen Ländern vorläufige Dokumente anerkannt.
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie alle Informationen zur Einreise nachlesen.