Neue Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Gemeinde

Im Gemeinderat wurde nach Vorschlag der Projektgruppe "Barrierefreiheit und Verkehr" folgendes beschlossen:

Antrag zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die Gemeindeverbindungsstraße vom Ortsschild Seeon bis Höhe Seestraße Hausnummer 17 und Gewichtsbeschränkung auf 7,5 Tonnen auf der Seestraße sowie der Altenmarkter Straße

Ergebnis:

Der Gemeinderat hat sich für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Ortseingangstafel bis zur Seestraße 17 ausgesprochen. Die Tonnagenbeschränkung soll nach Fertigstellung der Alzbrücke in Seebruck noch einmal überprüft werden.

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Antrag zur Einrichtung einer Zone 30 auf verschiedenen Ortsstraßen in Seebruck sowie eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Römerstraße und einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit Einbahnregelung in der Haushoferstraße

Ergebnis:

In den Straßen Am Anger, Am Seefeld, Lärchenweg, Römerstraße, Karl-Raupp-Weg, Felix-Dahn-Weg, Wopfnerstraße sowie Kastellgasse wird eine „Zone 30“ eingerichtet. Die Projektgruppe Barrierefreiheit und Verkehr prüft, ob die Einbahnregelung in der Römerstraße im Bereich des Parklatzes am Rathaus und der Einmündung am Seefeld aufgehoben werden kann.

Die Einbahnregelung in der Haushoferstraße bleibt zunächst saisonal. Für das weitere Verfahren wird abgewartet werden, bis ein Konzept mit den Anwohnern erstellt wurde.

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Antrag zur Einrichtung einer Zone 30 auf den Ortsstraßen Rieder Straße (innerorts), Wehrländerstraße, Rosenweg, Birkenweg, Alzweg und An der Leite in Truchtlaching

Ergebnis:

Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, in den Straßen Rieder Straße, Wehrländerstraße, Rosenweg, Birkenweg, Alzweg und An der Leite eine Zone 30 einzurichten.

 

Alle Maßnahmen werden in den nächsten Wochen umgesetzt.