Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass (oder Personalausweis) zu besitzen.

 

Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke des Antragstellers gespeichert.
Der Antrag ist grundsätzlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.
 

Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- bisherigen Reisepass
- biometrisches Passbild
- Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von
  unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:

- bei Antragstellern unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- bei Antragstellern über 24 Jahren: 70,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:

- 6 Jahre bei Antragstellern unter 24 Jahren
- 10 Jahre bei Antragstellern über 24 Jahren

Express-Bestellung:

In dringenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Express-Verfahren zu bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr drei Arbeitstage. Die Gebühr erhöht sich um 32,00 Euro für die Express-Bestellung.

Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung des Reisepasses. Diese muss vollständig ausgefüllt zusammen mit dem bisherigen Reisepass vom Antragsteller mitgebracht werden.
ACHTUNG: Es können nur vollständig ausgefüllte Vollmachten angenommen werden!!

Hinweis bei Antragstellern unter 18 Jahren:

Bei der Beantragung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr ist zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Bitte füllen Sie die Zustimmungserklärung vollständig aus. Zur Antragstellung muss das Kind persönlich, zusammen mit einem Elternteil in der Gemeinde vorsprechen.

Bitte beachten: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.