Personalausweis

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.

Die Beantragung eines Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.

Zur Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- bisherigen Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von
  unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:

- bei Antragstellern unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- bei Antragstellern über 24 Jahren: 37,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:

- 6 Jahre bei Antragstellern unter 24 Jahre
- 10 Jahre bei Antragstellern über 24 Jahre

Abholungsvollmacht:

Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises. Diese muss vollständig ausgefüllt zusammen mit dem bisherigen Personalausweis vom Antragsteller mitgebracht werden.
ACHTUNG: Es können nur vollständig ausgefüllte Vollmachten angenommen werden!!

Hinweis bei Antragstellern unter 16 Jahren:

Bei der Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr ist zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Bitte füllen Sie die Zustimmungserklärung vollständig aus. Zur Antragstellung muss das Kind persönlich, zusammen mit einem Elternteil in der Gemeinde vorsprechen.

Bitte beachten: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.