Lebenspartnerschaft

Am 01.08.2009 ist das bayerische Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Kraft getreten. Es können in Bayern nunmehr Lebenspartnerschaften und Erklärungen zum Lebenspartnerschaftsnamen sowohl vor einem Standesamt, als auch vor einem Notar (mit Amtssitz in Bayern) abgegeben werden.
Gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz kann eine Lebenspartnerschaft nur zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts geschlossen werden. Eine Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau ist nicht vorgesehen.