Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes getätigt werden.

In der Austrittserklärung sind folgende Daten anzugeben:

- Familienname und Vorname
- Tag oder Ort der Geburt
- Wohnsitz

 

Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn Sie beim Standesbeamten vorsprechen, und dieser die Erklärung wirksam entgegennimmt.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35,00 Euro.

 

Hinweis:

Die Gemeinde kann seit 01.01.2011 den Austritt auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr vermerken. Seit diesem Zeitpunkt ist allein das Finanzamt Traunstein für die Eintragungen auf Lohnsteuerkarten bzw. ElStAM-Bescheinigungen zuständig.