Unterscheidet sich der Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie.
Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine ggf. erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen. Die Eintragung erfolgt mit Vornamen, Familiennamen und des Geburtsdatums aller sorgeberechtigten Elternteile.
Die Sorgeberechtigung ist anhand amtlicher Dokumente (z. B. gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt) glaubhaft zu machen.
Sind oder waren die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern verheiratet und sind mit unterschiedlichen Familiennamen in der Geburtsurkunde eingetragen, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes.
Unterscheidet sich der Familienname eines allein sorgeberechtigten Elternteils mit dem aktuellen Familiennamen des Kindes, ist eine aktuelle Sorgebescheinigung, Negativbescheinigung oder ein gerichtliches Dokument, aus dem die alleinige Sorge hervorgeht, vorzulegen.
Ändert sich die Sorgeberechtigung, bleibt die Gültigkeit des Passes unberührt.
Die Eintragung in den Reisepässen und Kinderreisepässen ist gebührenfrei.
Für Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an das Passamt unter 08667/8885-40 oder ewo@seeon-seebruck.de wenden.