Gewerbean-/ab-/ummeldung

Gewerbeanmeldung:

Jeder Gewerbetreibende, der im Gemeindegebiet Seeon-Seebruck eine gewerbliche Tätigkeit eröffnet (ohne Bedeutung ist, ob es eine Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. ob es haupt- oder nebenberuflich betrieben wird), muss diese beim Gewerbeamt anzeigen. Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung.
Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht dem/der gesetzlichen Vertreter.

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 40,00 Euro.
Formular für Gewerbeanmeldung

 

Gewerbeummeldung:

Eine Ummeldung ist erforderlich,
- wenn der Standort des Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegt wird
- wenn die Tätigkeiten geändert werden

Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird, ist in der Regel eine neue Anmeldung erforderlich.
Bitte nehmen Sie hier vorab mit dem Gewerbeamt Kontakt auf.

Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 35,00 Euro.
Formular für Gewerbeummeldung

 

Gewerbeabmeldung:

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit im Gemeindegebiet beenden, müssen Sie beim Gewerbeamt eine Abmeldung veranlassen.

Hinweis:
Bei Verlegung in eine andere Gemeinde muss das Gewerbe abgemeldet , und in der "neuen" Gemeinde wieder angemeldet werden.

Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 30,00 Euro.
Formular für Gewerbeabmeldung

 

In Einzelfällen setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Gewerbeamt in Verbindung!