Führungszeugnis

Sie können persönlich beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Voraussetzung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zur Beantragung vorbei zu kommen, können Sie nachfolgenden Antrag ausfüllen.

 

Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N)
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeadresse geschickt.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

 

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

 

Erweitertes Führungszeugnis (Beleg-Art NE oder OE)
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Hier finden Sie den aktuellen Antrag für Ihr Führungszeugnis.