Fischereischein auf Lebenszeit

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit:

- erfolgreich abgelegte staatliche Fischerprüfung
- Mindestalter: 14 Jahre

Die Gebühr für die Ausstellung eines Fischereischeines beträgt 35,00 Euro, zuzüglich ist die Fischereiabgabe zu bezahlen (siehe unten stehende Tabelle). Wer bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Abgabepflicht befreit.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Prüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild (Größe 35x45 mm)

Die Fischereiabgabe kann auch nur für fünf Jahre bezahlt werden. Hierfür beträgt die Abgabe 40,00 Euro (für Jugendliche mit bestandener Prüfung 20,00 Euro).
Nach fünf Jahren muss der Fischereischein verlängert werden, es wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig (ein Fischereischein kann dreimal verlängert werden), zuzüglich die Abgabe.

 

Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung

Lebensalter bei Zahlung Betrag in Euro Lebensalter bei Zahlung Betrag in Euro
14 Jahre 300,00 41 Jahre 192,00
15 Jahre 300,00 42 Jahre 192,00
16 Jahre 300,00 43 Jahre 160,00
17 Jahre 300,00 44 Jahre 160,00
18 Jahre 300,00 45 Jahre 160,00
19 Jahre 300,00 46 Jahre 160,00
20 Jahre 300,00 47 Jahre 160,00
21 Jahre 300,00 48 Jahre 128,00
22 Jahre 300,00 49 Jahre 128,00
23 Jahre 288,00 50 Jahre 128,00
24 Jahre 288,00 51 Jahre 128,00
25 Jahre 288,00 52 Jahre 128,00
26 Jahre 288,00 53 Jahre 96,00
27 Jahre 288,00 54 Jahre 96,00
28 Jahre 256,00 55 Jahre 96,00
29 Jahre 256,00 56 Jahre 96,00
30 Jahre 256,00 57 Jahre 96,00
31 Jahre 256,00 58 Jahre 64,00
32 Jahre 256,00 59 Jahre 64,00
33 Jahre 224,00 60 Jahre 64,00
34 Jahre 224,00 61 Jahre 64,00
35 Jahre 224,00 62 Jahre 64,00
36 Jahre 224,00 63 Jahre 32,00
37 Jahre 224,00 64 Jahre 32,00
38 Jahre 192,00 65 Jahre 32,00
39 Jahre 192,00 66 Jahre 32,00
40 Jahre 192,00 67 Jahre 32,00