Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten, benötigen meistens ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird und welche Unterlagen Sie zusätzlich benötigen, müssen Sie vorab bei Ihrem ausländischen Eheschließungsstandesamt erfragen.

Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, wird - wie bei einer Eheschließung - geprüft, ob eine Eheschließung möglich ist. Dazu sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die bei der Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, sind auch von ihm notwendige Urkunden vorzulegen. Aufgrund der Vielseitigkeit von Fällen, bitten wir Sie, sich in diesem Fall persönlich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.