Bürgermeister

» Zum Grußwort des Bürgermeisters
 

Der Erste Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. Seine Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. Die weiteren Bürgermeister wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte. Sie vertreten den Ersten Bürgermeister im Fall einer Verhinderung.

 

Wesentliche Aufgaben des Ersten Bürgermeisters

  • Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung
  • Verantwortlich für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse 
  • Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde
  • Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Gemeinde
  • Verantwortlich für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben