www.schnelles-internet-in-bayern.de
Veröffentlichung "Fördersteckbrief" Verfahren 4 Gde Seeon-Seebruck (Landkreis Traunstein)
Verfahren 2019
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Bekanntgabe Auswahlentscheidung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Seeon-Seebruck beabsichtigt den Ausbau der Breitbandversorgung in einem 4. Verfahren erneut zu starten.
Markterkundung - Ergebnis
Seeon-Seebruck IV Markterkundung Ergebnis.pdf
Auswahlverfahren Bekanntmachung
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 AZ.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskrriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher vorgaben gemäß nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR) herunterladbar unter www.schnelles-Internet-bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 04.07.2019 um 12.00 Uhr zu.
Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:
Erschließungsgebiete Übersicht
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt ein verkürztes Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff BbR durch, bei dem die Netzanbieter schriftlich gebeten werden, eventuelle Veränderungen gegenüber der 2017 durchgeführten Abfrage bekanntzugeben.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 07.05.2019 mitzuteilen, ob sich gegenüber der vorhandenen meldung eine Änderung ergeben hat.
vorläufiges Erschließungsgebiet 2019
Verfahren 2018
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Das Verfahren 2018 wird aufgehoben. Grund ist die nicht zustande gekommene Vertragsunterzeichnung mit dem Netzanbieter.
Bekanntmachung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Stellungnahme Gemeinde
Markterkundung - Ergebnis
Seeon-Seebruck III Markterkundung Ergebnis.pdf
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 17.05.2018 um 12.00 Uhr zu.
Erschließungsgebiete Übersicht
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 12.12.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Bekanntmachung der Markterkundung 2018
vorläufiges Erschließungsgebiet 2018
Verfahren 2016
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Seebruck vorgesehene Auswahlentscheidung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Seebruck Bestätigung Kooperationsvertrag
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung 2016
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 29.09.2016, 12.00 Uhr zu.
Erschließungsgebiet 2016
Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig
Anlage 1 zum Auswahlverfahren
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Breitbandausbauvertrag
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Muster WL Hinweise
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 04.05.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“
Bekanntmachung der Markterkundung 2016
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2016
Verfahren 2015
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Start Auswahlverfahren
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 12.11.2015, 12.00 Uhr zu.
Unterlagen zum Download:
Erschließungsgebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig
Entwurf Breitbandausbauvertrag
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung
Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2015
Markerkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 06.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Bekanntmachung der Markterkundung 2015
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2015