Benötigte Unterlagen

Im Standesamt Seeon-Seebruck ist die Anmeldung der Lebenspartnerschaft möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- und Nebenwohnsitz in unserer Gemeinde gemeldet ist. Haben Sie mehrere Wohnsitze, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Lebenspartnerschaft anmelden möchten. Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin für die Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgen.
In der Regel melden beide Verlobte persönlich die Eheschließung beim Standesamt an. Sollte einer der Verlobten nicht persönlich anwesend sein können, so kann er dem anderen eine Vollmacht erteilen. Den Vordruck für die Bevollmächtigung finden Sie hier.

Sie möchten in unserem Standesamt heiraten, haben aber keinen Wohnsitz bei uns gemeldet:
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Wohnortstandesamt in Verbindung, um die Anmeldung der Lebenspartnerschaft dort vornehmen zu können. Wir bekommen von Ihrem Standesamt alle Unterlagen für die Begründung der Lebenspartnerschaft übersandt.

 

Welche Unterlagen sind notwendig?
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und beide deutsche Staatsangehörige sind:
- neue beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem
  Geburtsstandesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass

Sie waren bereits verheiratet oder haben eine Lebenspartnerschaft begründet?
Dann benötigen wir noch zusätzlich folgende Urkunden:
- beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters (bei Eheschließung 01.01.1958 bis 31.12.2008)
- beglaubigte Ablichtung des Eheregisters (bei Eheschließung ab 01.01.2009)
In beiden Fällen muss die Ehescheidung als Folgebeurkundung eingetragen sein. Erhältlich ist die Ablichtung bei dem Standesamt, an der Sie die Vorehe geschlossen haben.

 

Auslandsbeteiligung:

In Fällen, in denen
- ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- ein Verlobter im Ausland geboren wurde
- eine Vorehe im Ausland geschlossen bzw. geschieden wurde
- ein gemeinsames Kind im Ausland geboren wurde
bitten wir Sie, sich persönlich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzen.