vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- bisherigen Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:

10,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:

maximal drei Monate

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Beantragung eines endgültigen Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen eines jeden Landes. Es werden nicht in allen Ländern vorläufige Dokumente anerkannt.
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie alle Informationen zur Einreise nachlesen.