Sterbefälle

Das Standesamt Seeon-Seebruck stellt für alle Personen, die in seinem Zuständigkeitsbereich verstorben sind, Sterbeurkunden aus. Weiterhin werden alle Sterbefälle beurkundet, deren Todesfall in Seeon-Seebruck eingetreten ist.

 

Sterbefallanzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am ersten darauffolgenden Werktag angezeigt werden.

Die Sterbefallanzeige kann durch einen Angehörigen oder durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

 

Zur Sterbefallbeurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Ledige Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters oder Geburtsurkunde

Verheiratete Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters oder Eheurkunde

Geschiedene oder verwitwete Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters der letzten Ehe mit Vermerk über die
  Auflösung der Ehe (ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten)

In allen Fällen ist ein Personalausweis bzw. Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung vorzulegen.

Bei Verstorbenen, die im Ausland geboren sind, im Ausland eine Ehe geschlossen haben oder aufgelöst wurde, bitten wir den Anzeigenden, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

 

Gebühren

LeistungGebühr
  
Ausstellung einer Sterbeurkunde12,00 Euro
Austellung einer Sterbeurkunde für Sozialversicherungengebührenfrei
Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus dem Sterberegister12,00 Euro
Ausstellung einer mehrsprachigen Sterbeurkunde12,00 Euro