Kinderreisepass

Seit dem 26. Juni 2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument, da die Eintragungen der Kinder im Reisepass der Eltern ungültig sind.

 

Alle deutschen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Kinderreisepass erhalten.
Die Antragsberechtigten (in der Regel die Eltern) müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind in der Gemeinde vorsprechen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die Zustimmungserklärung mit den Unterschriften beider Elternteile vorlegt.
Hier können Sie die Zustimmungserklärung herunterladen.

 

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- bisheriges Dokument (falls vorhanden)
- biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)
- gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Negativbescheinigung bei nicht verheirateten Eltern

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:

13,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr.

Aktualisierung bzw. Verlängerung:

Bei Kinderreisepässen besteht die Möglichkeit der Aktualisierung und Verlängerung. Dabei wird ein neues Passbild angebracht sowie die Angaben zur Körpergröße und Augenfarbe aktualisiert.
Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 Euro.