Gewerbezentralregisterauskunft

Sie können persönlich beim Einwohnermeldeamt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

 

Bei Anträgen zur Vorlage einer Behörde muss die genaue Anschrift und der Verwendungszweck angegeben werden.

 

Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zur Beantragung vorbei zu kommen, können Sie nachfolgenden Antrag ausfüllen.

 

Wir leiten Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Hier finden Sie den aktuellen Antrag für Ihre Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.