Geburten

Das Standesamt Seeon-Seebruck stellt für alle Personen, die in seinem Zuständigkeitsbereich geboren sind, Geburtsurkunden oder beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenregister aus.
Zur Urkundenanforderung können Sie uns gerne eine email an standesamt@seeon-seebruck.de senden.

 

Geburtsanzeige

Eine Geburt wird beim Standesamt Seeon-Seebruck beurkundet, wenn Ihr Kind in Seeon, Seebruck oder Truchtlaching geboren wurde. Die Geburt ist innerhalb einer Woche von einem Elternteil des Kindes persönlich anzuzeigen.

 

Zur Geburtsbeurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

bei verheirateten Eltern:
- beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
- gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Eltern

bei nicht verheirateten Eltern:
Mutter ist ledig, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Mutter ist geschieden, beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsregister mit eingetragener Scheidung als Folgebeurkundung
Mutter ist verwitwet, beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsregister mit eingetragenem Tod des Ehegatten
- ggf. Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Nachweis über die Sorgeerklärung
- ggf. beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister des Vaters oder Geburtsurkunde

 

Hinweis zum Familiennamen des Kindes:

- ein Kind von verheirateten Eltern erhält den Ehenamen seiner Eltern als
  Geburtsnamen
- führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die
  elterliche Sorge gemeinsam zu (bei verheirateten Eltern oder gemeinsame
  Sorgeerklärung abgegeben), so entscheiden sie gemeinsam, ob ihr Kind den
  Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.
- hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der
  Mutter; es kann jedoch durch Erklärung und Einwilligung des Vaters dessen
  Familienname erteilt werden (Voraussetzung: wirksame Vaterschaftsanerkennung -
  kann beim Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben werden)

 

Gebühren

LeistungGebühr
  
Ausstellung einer Geburtsurkunde12,00 Euro
Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenregister12,00 Euro
Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde12,00 Euro