Erlaubnis eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wer einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränke oder Verkauf von Speisen aus besonderem Anlass (z. B. Dorffeste, Maibaumfeste, Vereinsfeste, Straßenfeste) macht, benötigt von der Gemeinde eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung).

Bei Vereinen ist als Erlaubnisinhaber immer der erste Vorstand einzutragen. Dieser muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein.

Die Gebühr für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (1 Tag) beträgt 30,00 Euro.

Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis