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Breitbandausbau in der Gemeinde Seeon-Seebruck
im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit
Übertragungsraten von mindestens
- 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
- 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Ansprechpartner: Petra Laufenböck
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (26.07.2022)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Seeon-Seebruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Petra Laufenböck.
E-Mail: Petra.Laufenboeck@seeon-seebruck.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (02.08.2022)
Die Gemeinde Seeon-Seebruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 06.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat im Zeitraum vom 26.07.2022 bis 06.09.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Download:
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen,
Angebote bis zum 27.01.2023 um 12.00 Uhr einzureichen. DIESER SATZ IST GESTRICHEN.
Achtung: Fristverlängerung zur Angebotsabgabe
Bitte reichen Sie Ihr Angebot bis zum 17.02.2023 um 12.00 Uhr ein.
Download:
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete
Adressliste zum Auswahlverfahren
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat im Zeitraum vom 27.10.2022 bis 17.02.2023 ein einstufiges Auswahlverfahren nach Nr. 7 und Nr. 8 BayGiBitR durchgeführt.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat am 27. Oktober 2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7: BayGibitR Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 31.01.2024 mit RSM-Freilassing zwischen der Gemeinde Seeon-Seebruck und der Firma RSM-Freilassing unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Seeon-Seebruck ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bestätigung Kooperationsvertrag
Förderschritt 8: Fördersteckbrief
Die Gemeinde Seeon-Seebruck stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
Veröffentlichung Fördersteckbrief
siehe: https://www.schnelles-internet.bayern.de
Verfahren 2020/2021
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit
Übertragungsraten von mindestens
- 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
- 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Ansprechpartner: Herr Josef Heiß
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (11.06.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Seeon-Seebruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Josef Heiß.
E-Mail: bauamt(@)seeon-seebruck.de
Nutzungsbedingung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Karte der Ist Versorgung mit möglichem Erschließungsgebiet (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.07.2021)
Die Gemeinde Seeon-Seebruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 12.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Markterkundung Bekanntmachung (PDF)
Verfahren 2019
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Bekanntgabe Auswahlentscheidung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Seeon-Seebruck beabsichtigt den Ausbau der Breitbandversorgung in einem 4. Verfahren erneut zu starten.
Markterkundung - Ergebnis
Seeon-Seebruck IV Markterkundung Ergebnis.pdf
Auswahlverfahren Bekanntmachung
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 AZ.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskrriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher vorgaben gemäß nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR) herunterladbar unter www.schnelles-Internet-bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 04.07.2019 um 12.00 Uhr zu.
Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:
Erschließungsgebiete Übersicht
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt ein verkürztes Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff BbR durch, bei dem die Netzanbieter schriftlich gebeten werden, eventuelle Veränderungen gegenüber der 2017 durchgeführten Abfrage bekanntzugeben.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 07.05.2019 mitzuteilen, ob sich gegenüber der vorhandenen meldung eine Änderung ergeben hat.
vorläufiges Erschließungsgebiet 2019
Verfahren 2018
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Das Verfahren 2018 wird aufgehoben. Grund ist die nicht zustande gekommene Vertragsunterzeichnung mit dem Netzanbieter.
Bekanntmachung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Stellungnahme Gemeinde
Markterkundung - Ergebnis
Seeon-Seebruck III Markterkundung Ergebnis.pdf
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 17.05.2018 um 12.00 Uhr zu.
Erschließungsgebiete Übersicht
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 12.12.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Bekanntmachung der Markterkundung 2018
vorläufiges Erschließungsgebiet 2018
Verfahren 2016
Ergebnis Auswahlverfahren, vorgesehene Auswahlentscheidung
Seebruck vorgesehene Auswahlentscheidung
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Seebruck Bestätigung Kooperationsvertrag
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung 2016
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 29.09.2016, 12.00 Uhr zu.
Erschließungsgebiet 2016
Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig
Anlage 1 zum Auswahlverfahren
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Breitbandausbauvertrag
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Muster WL Hinweise
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 04.05.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“
Bekanntmachung der Markterkundung 2016
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2016
Verfahren 2015
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Start Auswahlverfahren
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 12.11.2015, 12.00 Uhr zu.
Unterlagen zum Download:
Erschließungsgebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig
Entwurf Breitbandausbauvertrag
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung
Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2015
Markerkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Seeon-Seebruck gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet daher, bis spätestens 06.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Bekanntmachung der Markterkundung 2015
Vorläufiges Erschließungsgebiet 2015