An-/Ab-/Ummeldung Wohnsitz

Wohnsitz an- und ummelden

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder aus dem Ausland nach Seeon, Seebruck oder Truchtlaching ziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Ist Ihr Wohnsitz bereits im Gemeindegebiet, und Sie ziehen innerhalb unserer Gemeinde um, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Für die An- oder Ummeldung müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis/Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung mitbringen. Sie haben auch die Möglichkeit, bereits vorab Ihren Zuzug bzw. Umzug online voranzumelden. Den Vorgang finden Sie im Bereich "Bürgerservice ONLINE".
 

         Hinweis:
         Sie müssen sich bei ihrer bisherigen Gemeinde nicht abmelden. Dies erfolgt
         automatisch, wenn Sie sich in unserer Gemeinde anmelden.

Bei mehreren Wohnungen:
Eine Ihrer gemeldeten Wohnungen ist der Hauptwohnsitz. Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen festlegen, welcher Wohnsitz Ihr Hauptwohnsitz ist. Füllen Sie in diesem Fall zusätzlich zum Anmeldeformular das "Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen" aus.

 

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Nebenwohnung kann nur bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden.

 

Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

 

Hier können Sie Angelegenheiten des Meldewesens online erledigen:

Bürgerservice ONLINE