Unterwegs auf der Alz mit Schlauchboot und Co.

Willkommen auf der Alz!

Wir wünschen Ihnen ein entspanntes und einzigartiges Erlebnis im Landschaftsschutzgebiet. Lassen Sie sich auf dem Fluß treiben und machen Sie den Tag zu Ihrem persönlichen Abenteuer!
Genießen Sie die natürliche Schönheit, Tierarten und Pflanzenvielfalt vom Wasser aus. Für einen perfekten Urlaubstag finden Sie auf folgender Seite viele hilfreiche Tipps.

 

Wichtige Infos

  • Offizieller Wasserstand: Pegel Seebruck & Pegel Altenmarkt.
  • Allgemeine Info:
    Alzbefahrung immer erst ab 1. Juli erlaubt. Die Befahrung erfolgt immer auf eigene Gefahr!
  • Wichtige Infos für Ihre Anreise:
    Die Parkmöglichkeiten in Seebruck sind in den Sommermonaten vor allem am Wochenende sehr begrenzt.
    Wir empfehlen Ihnen, Freizeitangebote wie den Kajak und SUP-Verleih sowie die öffentlichen Floßfahrten zu nutzen, um nicht mit dem eigenen Schlauchboot anreisen zu müssen.
    Parkmöglichkeiten befinden sich auch auf dem kostenlosen Ausweichparkplatz in Burgham (20 Gehminuten zur Ablegestelle) oder Sie nutzen den Shuttleservice.

 

****

 

Verhaltensempfehlungen für ein harmonisches Miteinander

  • Befahren erlaubt ab 1. Juli bis 31. Dezember
    Mit Schlauchboot, Stand Up Paddle und unmotorisierten Booten (Kanu, Kajak etc.).
  • Respektieren Sie die Nachtruhe
    Befahren Sie die Alz nur von 06:00 bis 21:00 Uhr
  • Aktive Müllvermeidung erwünscht
    Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit oder nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Mülltonnen und WC-Anlagen in Seebruck und in Truchtlaching.
  • Vermeidung von Lärm
    Rücksicht auf Vögel, Fisch- und allen Tierarten, die in und auf der Alz ihren Lebensraum haben.
    Die Natur genießen ohne "Lautsprechermusik"
  • Achtung Verletzungsgefahr
    Am Alzgrund lebt die scharfkantige Dreikantmuschel.
    Achten Sie darauf keine Glasflaschen/Scherben ins Wasser zu werfen.
  • Artenvielfalt schützen
    Befahrungsverbot von Schutzzonen und Beschilderung beachten.
    Uferzonen und Schilfgürtel nicht betreten.
    Keine Pflanzen pflücken.

Verstöße werden laut Verordnung des Landkreises Traunstein und des Landratsamtes Traunstein über das Landschaftsschutzgebiet  "Oberers Alztal"  mit einem Bußgeld von 5.000,00 € bis zu 25.000,00 € geahndet.

Wasserstand und Streckenverlauf

  • Der Wasserstand der Alz wird in Seebruck regelmäßig gemessen.
  • Streckenverlauf Seebruck bis Truchtlaching
    Zahmwasser, Länge ca. 7 km
    Einstiegsstelle in Seebruck: Floßablegestelle im Anschluss vom Minigolfplatz in Seebruck, Haushoferstraße
    Bitte achten Sie auf den Floßbetrieb und halten Sie die Zufahrten frei!
    Ausstiegsstelle in Truchtlaching: Ca. 100m vor der Brücke links am Holzsteg
  • Streckenverlauf Truchtlaching bis Altenmarkt
    Wildwasser I, Länge ca. 10 km
    Nur für geübte Bootsfahrer geeignet
    Für Stand-Up-Paddle ist die Strecke bis Altenmarkt nicht geeignet.
  • Karte Streckenverlauf Übersichtskarte zum Download
  • Webcam
    Aktuelle Webcam Bilder vom Standort Pullach
  • WC-Anlagen
    Toiletten finden Sie an der Floßablegestelle in Seebruck und am Alzbad in Truchtlaching

Rückfahrt & Shuttlebus:

  •  Shuttle- & Ortsbus im Juli und August am Wochenende (Freitag-Sonntag)
  • Verleih von Fahrrädern für die Rückfahrt durch den Radverleih Chiemsee-Kaufmann. Anmeldung zuvor bei der Haupt-Verleihstation in Seebruck notwendig.
  • Eine RVO-Busverbindung gibt es wochentags von Truchtlaching Alzbrücke bis Arlaching (Haltestelle Truchtlaching Abzweigung), bitte beachten Sie den Fahrplan der RVO Linie 9522.
  • Wenn Sie das Auto nutzen: Bitte organisieren Sie die Rückfahrt selbstständig und bilden Sie Fahrgemeinschaften.
  • Als Alternative finden Sie in Seebruck und Truchtlaching auch unsere Mitfahrbankerl.

Parkplätze

  • Die Polizei wird vor Ort verstärkt kontrollieren und gefährdende Falschparker abschleppen lassen
  • Nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze und halten Sie die Straßen für den Rettungsweg frei.
  • Gäste erhalten mit der Gästekarte der Gemeinde Seeon-Seebruck erhalten vom Vermieter einen kostenlosen Gästeparkschein während Ihres Urlaubsaufenthalts.

Schlauchbootverleih und geführte Touren

Bußgelder nach § 8 der Verordnung "Landschaftsschutzgebiet Oberes Alztal" :

  • Abs. 1: bis zu 25.000 Euro wer ohne vorherige Erlaubnis eine der nach § 5 Abs. 1 genannten Maßnahmen/Handlungen durchführt
  • Abs. 2: bis zu 10.000 Euro wer entgegen § 4 Abs. 2 der Verordnung die Insel (am Bifuß) betritt.
  • Abs. 3: bis zu 5.000 Euro wer den linken Arm der Alz beim Bifuß befährt oder generell die Alz in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni befährt.
  • Abs. 4: bis zu 25.000 Euro bei Verstoß gegen Erlaubnis/Befreiungsauflagen

Gastronomie

Hier finden Sie eine Übersicht aller Einkehrmöglichkeiten

Downloads